Allgemeine Geschäftsbedingungen der DGMK Deutsche Gesellschaft für multimediale Kundenbindungssysteme mbH für das Produkt „QR Cobble“.

Stand: 10.10.2014

1 Allgemeines

Die DGMK Deutsche Gesellschaft fu?r multimediale Kundenbindungssysteme mbH (nachfolgend: DGMK) hat einen Stein entwickelt, der mit einem QR Code und weiteren Inhalten versehen wird – genannt QR Cobble. Der QR Cobble ist eine innovative Lo?sung zur dauerhaften Verbindung von realen Orten und virtuellen Inhalten. Jeder QR Cobble wird in Deutschland handgefertigt hergestellt. Die Produktion und Materialauswahl erfolgt unter dem Aspekt einer Langlebigkeit und Hochwertigkeit. Der QR Cobble ist nur in Kombination mit einem Paket aus weiteren Dienstleistungen verfu?gbar. Die DGMK sorgt fu?r die Versicherung des QR Cobble, die Einbindung der digitalen Inhalte und bietet optional die laufende Aktualisierung der verknu?pften digitalen Inhalte und das Einholen etwaiger straßenrechtlicher Genehmigungen fu?r die Verlegung an.

Diese Allgemeinen Gescha?ftsbedingen gelten fu?r alle Gescha?ftsbeziehungen der DGMK mit ihren Kunden. Das Angebot der DGMK richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des o?ffentlichen Rechts oder o?ffentlich- rechtliche Sondervermo?gen. Im Falle fortgesetzter Lieferungen gegenu?ber demselben Kunden gelten diese Gescha?ftsbedingungen fort, ohne dass die DGMK in jedem Einzelfall erneut auf diese Bestimmungen hinweisen mu?sste. U?ber A?nderungen der Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen wird die DGMK die Kunden unverzu?glich in Kenntnis setzen.

2 Vertragsschluss und Lieferfristen

Alle Angebote sind fu?r die DGMK freibleibend und unverbindlich. Proben, Muster, Abbildungen und Fotos gelten lediglich als Anschauungsstu?cke fu?r Qualita?t, Abmessung und Farbe des QR Cobble. Irrtu?mer in den Artikelbeschreibungen beha?lt sich die DGMK vor. Mit der Zusendung des ausgefu?llten und unterschriebenen Auftragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die DGMK kann dieses Angebot innerhalb von vier Wochen ab Zugang annehmen. Die Annahme des Angebots wird die DGMK gegenu?ber dem Kunden schriftlich in Form einer Eingangsbesta?tigung mitteilen.

Die Lieferzeit ist stark von der Materialauswahl, der weiteren Verarbeitung sowie der Anzahl und Gro?ße des bestellten QR Cobble abha?ngig. Sie kann wenige Tage und bis zu maximal acht Wochen betragen. Im Rahmen der Auftragsbesta?tigung wird dem Kunden der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Grundsa?tzlich bemu?ht sich die DGMK eine Verlegung des QR Cobble innerhalb von sechs Wochen zu ermo?glichen. Sollte der voraussichtliche Liefertermin aus Gru?nden, die die DGMK nicht zu vertreten hat (z.B. unverschuldete Verzo?gerungen der Materialbeschaffung), nicht eingehalten werden ko?nnen, wird der Kunde hieru?ber unverzu?glich informiert.

Ist eine Herstellung oder Lieferung des QR Cobble nicht in angemessener Zeit mo?glich, ist die DGMK berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zuru?ckzutreten und die entsprechenden Gegenleistungen des Kunden zu erstatten. Eine Haftung im Fall des von der DGMK nicht vorsa?tzlich oder grob fahrla?ssig herbeigefu?hrten Lieferverzugs ist ausgeschlossen. Weitere gesetzliche Anspru?che und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberu?hrt.

3 Produktion und Verlegung

Nach Besta?tigung des Auftrages durch die DGMK erha?lt der Kunde einen individuellen QR Code, mit dessen Hilfe der Kunde eine druckbare Vorlage fu?r den zu produzierenden QR Cobble erstellen kann. Die Vorlage muss den zur Verfu?gung gestellten QR Code enthalten und den weiteren Maßgaben der Ziffer 6 dieser Bestimmungen entsprechen. Sofern eine Verlegung des QR Cobble im Boden vorgesehen ist, sollte der QR Code in der Vorlage eine Gro?ße von 30 x 30 cm nicht u?berschreiten. Die Vorlage ist durch den Kunden im von der DGMK zur Produktion beno?tigten eps-Vorlagen-Format (vector) auf eigenen Kosten bereitzustellen. Die DGMK u?bernimmt fu?r die Richtigkeit der Vorlage keine Haftung. Fehler bei der U?bermittlung gehen zu Lasten des Kunden.

Der QR Cobble ist wetterfest und rutschfest und daher zur dauerhaften Verlegung in Innen- und Außenbereichen geeignet. Die sachgema?ße Verlegung der QR Cobble geho?rt nicht zum Lieferumfang oder zur Leistung durch die DGMK und muss daher durch den Kunden selbst und in eigener Verantwortung erfolgen oder separat bei der DGMK beauftragt werden. Die DGMK u?bernimmt fu?r die sachgema?ße Verlegung oder die hierfu?r zu schaffenden Voraussetzungen wie z.B. notwendige Genehmigungen oder Einwilligungen privater Eigentu?mer keine Haftung. Der Standort jedes im Boden fest verlegten QR Cobble ist der DGMK umgehend schriftlich mitzuteilen, sollte der Standort nachtra?glich vera?ndert werden, ist dies 14 Tage im Voraus mitzuteilen.

4 Betreuung des hinterlegten Links

Jeder QR Cobble entha?lt jeweils einen eigenen, spezifischen QR Code, der u?ber einen bei der DGMK zu hinterlegenden Link auf eine externe Website, Smartphone-Applikationen oder spezielle Daten verweist. Scannt ein Nutzer den QR Code mit einem mit geeigneter Soft- und Hardware und einer aktiven Internetverbindung ausgestatten Smartphone, wird die hinterlegte Website im Browser des Smartphones angezeigt bzw. der hinterlegte Inhalt aufgerufen.

Der hinterlegte Link wird durch die DGMK verwaltet und bereitgestellt. Der Kunde kann den Link u?ber ein CMS oder per E-Mail an die DGMK vera?ndern. A?nderungen mu?ssen jedoch durch die DGMK freigegeben und durchgefu?hrt werden. Per E-Mail mitgeteilte A?nderungen des hinterlegten Links werden grundsa?tzlich innerhalb von zwei Werktagen umgesetzt. U?ber den individuellen Zugang des Kunden zum CMS ist eine A?nderung grundsa?tzlich innerhalb von drei Stunden wa?hrend der Gescha?ftszeiten der DGMK mo?glich. Diese sind in der Regel von Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr.

5 Analyse des Nutzungsverhaltens, Optionale Betreuung der hinterlegten Inhalte

In der Nutzungsgebu?hr inbegriffen ist eine Auswertung u?ber das Nutzungsverhalten der Nutzer, die den QR Cobble scannen (Tracking). Erfasst werden beim Scan des QR Cobble verschiedene technische Informationen des mobilen Endgera?tes, die sodann ausgewertet und dem Kunden in Form anonymisierter Statistiken zur Verfu?gung gestellt werden. Die Datenschutzhinweise werden unter https://www.dgmk.net/datenschutz bereitgestellt.

Die DGMK bietet dem Kunden an, die laufende Aktualisierung, Betreuung und Wartung der verlinkten Inhalte zu u?bernehmen. Diese Dienstleistungen sind nicht im Preis inbegriffen und sind Gegenstand einer individuellen Vereinbarung.

6 Gestaltung des QR Cobble, hinterlegte Inhalte

Der QR Cobble kann durch den Kunden grundsa?tzlich frei gestaltet werden. Ausgenommen hiervon ist der durch die DGMK bereitgestellte individuelle QR Code sowie eine Abgrenzungslinie rund um den QR Cobble. Hierbei handelt es sich um eine du?nne Linie mit einem kleinem QR Cobble- Abdruck zur Identifikation des Steins und der Inhalte des Angebots. Die vom Kunden bereitgestellte Vorlage sollte keine Zeichen, Bilder oder Buchstaben von weniger als 5 mm besitzen.

Der Kunde ist fu?r die inhaltliche Gestaltung der Oberfla?che des QR Cobble selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Gestaltung keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltende Gesetze versto?ßt.

Der Kunde ist ebenso fu?r die hinterlegte Website oder die anderen Inhalte, die mit dem QR Code verlinkt werden, selbst verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Inhalte keine Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzen und dass sie nicht gegen Bestimmungen des Jugendschutzes verstoßen.

Die DGMK u?bernimmt keine Haftung fu?r die vom Kunden gewa?hlte Gestaltung, die hinterlegte Website oder die Inhalte und beha?lt sich vor, Gestaltungen, die Verlinkung und Inhalte abzulehnen, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Letzteres kommt beispielsweise in Betracht, sofern Inhalte geeignet sind, die religio?sen U?berzeugungen anderer zu verletzen oder die rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder in sonstiger Weise diskriminierende oder ansto?ßige A?ußerungen darstellen.

Die DGMK ist in derartigen Fa?llen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu ku?ndigen und bisherige Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.

7 Versicherung

Jeder QR Cobble ist durch eine Haftpflichtversicherung versichert, die Sach- und Personenscha?den im Wert von bis zu drei Millionen Euro abdeckt. Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Standort des QR Cobble gegenu?ber der DGMK zuvor ordnungsgema?ß in Schriftform mitgeteilt wurde. Die Versicherung deckt lediglich Scha?den aus der gesetzlichen Haftung. Fu?r Scha?den die bei oder durch eine unsachgema?ße Verlegung des QR Cobble entstehen, haftet die DGMK nicht.

8 Nutzungsgebu?hr, Laufzeit und Ku?ndigung

Fu?r die laufende Bereitstellung des QR Cobble – Links und seiner Verwaltung, die Bereitstellung des Tracking-Tools und der Haftpflichtversicherung sowie einer Lizenz, erhebt die DGMK eine laufende Nutzungsgebu?hr, die sich an der Lage des QR Cobble sowie seiner Gro?ße orientiert. Die Nutzungsgebu?hr wird individuell berechnet und dem Kunden vor Auftragsbesta?tigung mitgeteilt.

Die Beauftragung zu diesen weiteren Dienstleistungen erfolgt gemeinsam mit der Bestellung des QR Cobble durch die Absendung der Bestellung und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit verla?ngert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ende der urspru?nglichen Laufzeit eine Ku?ndigung in Schriftform erfolgt. Mit der wirksamen Beendigung der laufenden Betreuung wird die Verlinkung des QR Cobble deaktiviert. Die Inhalte des Kunden sind sodann nicht mehr erreichbar.

Die DGMK hat das Recht bei wesentlichen Vertragsverletzungen seitens des Kunden vom Vertrag zuru?ckzutreten, eine wesentliche Vertragsverletzung liegt insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fa?lligkeit oder vertragswidrigem Gebrauch des QR Cobble vor.

9 Genehmigungen

Erforderliche beho?rdliche und/oder sonstige Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung zur Platzierung und Verlegung eines QR Cobble im o?ffentlichen Straßenraum, sind vom Kunden selbst einzuholen. Den Preis fu?r den Erwerb des QR Cobble und die laufende Nutzungsgebu?hr beinhalten die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen nicht.

Auf Wunsch des Kunden u?bernimmt die DGMK die Beantragung einer Sondernutzungsgenehmigung bei der zusta?ndigen Beho?rde. Der Kunde tra?gt die anfallenden Verwaltungsgebu?hren in Ho?he von derzeit ca. 60 Euro. Eine genaue Abrechnung u?ber die tatsa?chliche Ho?he der Verwaltungsgebu?hren erfolgt nach Antragstellung, die Forderung wird sieben Tage nach Rechnungsstellung fa?llig. Die DGMK u?bernimmt jedoch keine Garantie dafu?r, dass eine Genehmigung erteilt wird. Die Wirksamkeit des u?brigen Vertrages bleibt hiervon unberu?hrt, eine versagte Genehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Ru?cktritt vom Vertrag.

10 Preise und Zahlungsbedingungen

Bei Zustandekommen eines Vertrages sind 50% der Produktions- bzw. Einmalkosten als Anzahlung im Voraus zu bezahlen. Nach Fertig- und Bereitstellung des QR Cobble sind die restlichen 50% zu begleichen. Die Forderungen sind jeweils innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Rechnung und nach Lieferung des QR Cobble fa?llig. Die Abrechnung der laufenden Nutzungsgebu?hr erfolgt im Voraus fu?r 12 Monate es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fa?llig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Die offenen Forderungsbetra?ge werden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst, wobei die DGMK sich vorbeha?lt einen weitergehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenu?ber Kaufleuten bleibt der Anspruch der DGMK auf den kaufma?nnischen Fa?lligkeitszins gem. § 353 HGB unberu?hrt.

Es gilt der Preis, der sich aus der jeweils am Tag der Bestellung gu?ltigen Preisliste ergibt. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab Werk ausgenommen Verpackung und zuzu?glich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisa?nderungen wegen vera?nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten fu?r Lieferungen, die drei Monate oder spa?ter nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten

Der Ka?ufer tra?gt die Transortkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls gewu?nschten zusa?tzlichen Versandversicherung. Sofern die DGMK dem Kunden nicht im Einzelfall die tatsa?chlichen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt fu?r eine ungesicherte Versendung im Inland eine Transportkostenpauschale in Ho?he von 20 Euro. Etwaige Zo?lle, Gebu?hren, Steuern und sonstige o?ffentlichen Abgaben tra?gt der Kunde.

Aufrechnungs- oder Zuru?ckbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur bei rechtskra?ftig festgestellten oder unbestritten Anspru?chen. Bei Ma?ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberu?hrt. Bei nach Vertragsschluss drohender mangelnder Leistungsfa?higkeit ist die DGMK nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Ru?cktritt vom Vertrag berechtigt.

Sa?mtliche Zahlungen sind an folgende Bankverbindung zu ta?tigen: DGMK GmbH, Deutsche Bank, BLZ 100 700 00, 902 901 800 oder IBAN DE08 1007 0000 0902 9018 00, BIC DEUTDEBBXXX.

11 Lieferung, Gefahrenu?bergang und Verpackung

Der QR Cobble wird auf Verlangen und Kosten des Kunden an einen bestimmten Ort versandt. Mit der Absendung, spa?testens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufa?lligen Untergangs oder der zufa?lligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden u?ber. Dies gilt unabha?ngig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfu?llungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten tra?gt. Die Sendung kann auf Wunsch des Kunden hin auf seine Kosten versichert werden.

Der Transport des QR Cobble erfordert besondere Sorgfalt. Der Versand erfolgt in warengerechter Verpackung. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist die DGMK berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere den Transporteur, den Versandweg und die Art der Verpackung selbst zu bestimmen. Im Falle von Ru?cksendungen hat der Kunde den QR Cobble angemessen zu verpacken und zu gewa?hrleisten, dass er nicht beim Versand bescha?digt wird.

12 Diebstahl

Die DGMK u?bernimmt grundsa?tzlich keine Haftung bei Diebstahl des QR Cobble. Daru?ber ist ggf. durch den Kunden eine gesonderte Versicherung abzuschließen.

13 Eigentumsvorbehalt

Die DGMK beha?lt sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollsta?ndigen Zahlung sa?mtlicher Forderungen aus dem konkreten Vertrag und der laufenden Gescha?ftsbeziehung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden QR Cobble du?rfen vor vollsta?ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfa?ndet, noch zur Sicherheit u?bereignet werden. Der Kunde hat die DGMK unverzu?glich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen QR Cobble erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, den QR Cobble pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht vollsta?ndig auf ihn u?bergegangen ist.

14 Gewa?hrleistung und Ma?ngelru?ge sowie Ru?ckgriff/Herstellerregress

Fu?r die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsma?ngeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberu?hrt bleiben die Vorschriften bei Endlieferung des QR Cobble an einen Verbraucher gem. §§ 478, 479 BGB.

Beschaffenheiten des QR Cobble, die sich aus den Eigenarten des Naturmaterials ergeben, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewa?hrleistungsrechten. Zu den Eigenarten des Naturmaterials geho?ren die bei Natursteinen vorkommenden Adern, Flecken und Farbschwankungen und andere Abweichungen. bei Findlingen ko?nnen auch Abweichungen in Maßen und Form vorkommen. Kittstellen stellen keine Ma?ngel dar, sofern der Stein insgesamt von mittlerer Art und Gu?te ist. Die fu?r die Fu?llung der QR Cobble verwendete Farbe ist ein umweltfreundliches Naturprodukt, welches bei Witterung oder hohem Reibungsaufkommen verfa?rben, auswaschen oder ausbleichen kann. Derartige Vera?nderungen stellen keinen Mangel dar. QR Cobble mit Scha?den durch mutwillige Zersto?rung werden von der DGMK nicht erstattet oder ersetzt. Fu?r o?ffentliche A?ußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) u?bernimmt die DGMK keine Haftung.

Gewa?hrleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Ru?geobliegenheiten ordnungsgema?ß nachgekommen ist. Die Mangelanzeige gilt als unverzu?glich, sobald sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gegenu?ber der DGMK erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genu?gt. Erkennbare Ma?ngel, Transportma?ngel und/oder Falschlieferungen sind in jedem Fall vor Verlegung durch den Kunden anzuzeigen.

Sollte trotz aller Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahru?bergangs vorlag, so wird die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Ma?ngelru?ge nach Wahl der DGMK nachgebessert oder eine Ersatzware geliefert. Der DGMK ist stets Gelegenheit zur Nacherfu?llung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ru?ckgriffsanspru?che bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschra?nkung unberu?hrt. Die DGMK ist berechtigt die Nacherfu?llung davon abha?ngig zu machen, dass der Kunde den verbleibenden Anteil des fa?lligen Kaufpreises bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt einen im Verha?ltnis zum bestehenden Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zuru?ckzubehalten.

Die QR Cobble sind nicht zur Verwendung fu?r die Herstellung eines Bauwerkes vorgesehen, sondern sind nur als Ziersteine zu verwenden und ebenerdig zu verlegen. Etwaige Scha?den an einem Bauwerk, die dadurch entstehen, dass ein QR Cobble entgegen dieser u?blichen Verwendungsweise verbaut wurde, sind nicht von den Gewa?hrleistungsrechten erfasst.

Ma?ngelanspru?che verja?hren 24 Monate nach erfolgter Lieferung. Die im gesetzliche Verja?hrungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr.3 BGB entfa?llt. Dies gilt jedoch nicht fu?r etwaige Ru?ckgriffsanspru?che nach § 478 BGB Vor etwaiger Ru?cksendung der Ware ist die Zustimmung der DGMK einzuholen. Die Nacherfu?llung beinhaltet weder den Ausbau des mangelhaften QR Cobble noch die erneute Verlegung. Die zum Zweck der Pru?fung und Nacherfu?llung erforderlichen Aufwendungen des Kunden, insbesondere die Transport- und Verpackungskosten, sowie die Kosten der U?berpru?fung selbst tra?gt die DGMK, wenn tatsa?chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, ko?nnen die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden verlangt werden.

Schla?gt die Nacherfu?llung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspru?che – vom Vertrag zuru?cktreten oder die Vergu?tung mindern.

Ma?ngelanspru?che bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintra?chtigung der Brauchbarkeit, bei natu?rlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Scha?den, die nach dem Gefahru?bergang infolge fehlerhafter oder nachla?ssiger Behandlung, u?berma?ßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer a?ußerer Einflu?sse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgema?ß Instandsetzungsarbeiten oder A?nderungen vorgenommen, so bestehen fu?r diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ma?ngelanspru?che.

Ru?ckgriffsanspru?che des Kunden gegen die DGMK bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Endabnehmer keine u?ber die gesetzlich zwingenden Ma?ngelanspru?che hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Fu?r den Umfang des Ru?ckgriffsanspruches des Kunden gegen die DGMK gelten die Bestimmungen dieser Klausel entsprechend.

15 Haftung

Soweit sich aus diesen Bestimmungen einschließlich der nachfolgenden Absa?tze nichts anderes ergibt, haftet die DGMK bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschla?gigen gesetzlichen Vorschriften.

Die DGMK haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrla?ssigkeit. Bei einfacher Fahrla?ssigkeit haftet die DGMK nur fu?r Scha?den aus der Verletzung des Lebens, des Ko?rpers oder der Gesundheit und fu?r Scha?den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, insbesondere solchen Verpflichtungen, deren Erfu?llung die ordnungsgema?ße Durchfu?hrung des Vertrags u?berhaupt erst ermo?glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelma?ßig vertraut und vertrauen darf. Im Fall verletzter Vertragspflichten ist die Haftung der DGMK jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschra?nkungen gelten nicht, soweit die DGMK einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie fu?r die Beschaffenheit der Ware u?bernommen hat. Das gleiche gilt fu?r Anspru?che des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zuru?cktreten oder ku?ndigen, wenn die DGMK die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Ku?ndigungsrecht des Kunden, insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB wird ausgeschlossen. Im U?brigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

16 Markenrecht

QR Cobble ist ein eingetragenes deutsches und europa?isches Markenzeichen. Sa?mtliche Rechte liegen bei der nm newmobile UG, die von der DGMK GmbH vertreten wird. Kunden sind nicht berechtigt ohne Absprache die Marke eigenma?chtig zu nutzen oder Dritten zur Verfu?gung zu stellen.

17 Sonstiges

Diese Bestimmung und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfu?llungsort und ausschließlicher Gerichtsstand fu?r alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern sich aus der Auftragsbesta?tigung nichts anderes ergibt.

Abweichende, entgegenstehende oder erga?nzende Allgemeine Gescha?ftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern die DGMK ihrer Geltung ausdru?cklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die DGMK in Kenntnis der Gescha?ftsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausfu?hrt. Im Einzelfall ausdru?cklich getroffene Individualabreden in Schriftform gehen diesen Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen vor.

Sofern nach diesen Allgemeine Gescha?ftsbedingungen Erkla?rungen oder rechtserhebliche Mitteilungen abzugeben sind, bedu?rfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform, es sei denn ein konkretes Formerfordernis ist ausdru?cklich abweichend bestimmt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberu?hrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zula?ssige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.